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Neue Satzung der Sportschützen Tiefenbach für die Mitgliederversammlung am 10.02.2017

Liebe Schützenbrüder und Schützenschwestern,

 

da sich die neue Satzung hauptsächlich aus den Mustersatzungen des bayerischen Landes-Sportverbands (BLSV) und des bayerischen Sportschützenbunds (BSSB) zusammensetzt, ändert sich nahezu der gesamte Wortlaut unserer Satzung vom 02.02.2001. Es macht deshalb keinen Sinn, die Paragraphen und Absätze der beiden Satzungsfassungen direkt miteinander zu vergleichen. Im Anhang wird deshalb beschrieben, an welcher Stelle sich die Paragraphen und Absätze der Satzung vom 02.02.2001 sinngemäß in der neuen Fassung wiederfinden und worin die wesentlichen Unterschiede bestehen. Sollten darüber hinaus noch Fragen auftreten, so bitte ich euch diese zeitnah an mich zu richten!

Allgemein kann man sagen, dass die neue Fassung viel detaillierter und aussagekräftiger gehalten ist, um Kompetenzen und Verfahrensfragen klar zu definieren. Des weitern enthält die neue Fassung die vom Vereinsrecht und von der Abgabeordnung des Finanzamtes vorgeschriebenen Bestimmungen, die für die Vereinsgeschäfte notwendig sind.

Eine Sache noch vorneweg: In der neuen Satzung wird des Öfteren der Begriff „Schützenmeisteramt“ genannt. Damit ist immer die gesamte Vorstandschaft (1.SM, 2.SM, Kassier, Schriftführer und Sportleiter wie in §9 der neuen Satzung beschrieben) gemeint, und nicht etwa der Schützenmeister alleine!

Die Mustersatzungen des BLSV und des BSSB, eine Abschrift der Satzung vom 02.02.2001 sowie die neue Fassung der Vereinssatzung findet ihr hier! Zudem liegt für alle zugänglich ein Ausdruck im Vereinsheim aus, der bei Bedarf kopiert werden kann.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung!

 

mit bestem Schützengruß

Thomas Pauli

 

Anhänge:

Begleitschreiben zur Satzungsänderung [1]

Neue Satzung vom 10.02.2017 [2]

Aktuelle Satzung [3]

Mustersatzung (BLSV) [4]

Mustersatzung (BSSB) [5]